In der Regel erhält der Gutachter (Dr. Enenkel) den Gutachtenauftrag (vom Gericht, von der Versicherung oder von einem anderen Auftraggeber) und vergibt dann den Gutachtentermin, der immer eingehalten werden sollte!
Besteht ein dringender Grund dafür, dass der Gutachtentermin nicht wahrgenommen werden kann, muss dies rechtzeitig unter der o.a. Telefonnummer oder
E-mailadresse (mit Angabe des Namens, des Gutachtentermins und mit Angabe einer Telefonnummer unter der Sie erreichbar sind), mitgeteilt werden!
Der Gutachter kann dann einen Ersatztermin mit Ihnen vereinbaren.
Bitte denken Sie daran zum Gutachtentermin ein entsprechendes Personaldokument, Röntgenbilder und Befunde sowie ggf. den Medikamentenplan mitzubringen. Es hat sich als günstig erwiesen, bereits einige Zeit vor dem Gutachtentermin Röntgenbilder (auch CD) zuzusenden.
Mit einer Begutachtungszeit von etwa 2-3 Stunden ist zu rechnen.